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03.03.2026

Kosten für stationäre Pflege und Betreuung: Fragen und Antworten

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Zugewandte und professionelle Pflege darf keine Frage des Geldes sein. Wir beraten Sie ehrlich, transparent und mit dem Ziel, die bestmögliche Versorgung ohne finanzielle Überforderung zu ermöglichen. Hier beantworten wir Ihre häufigsten Fragen zum Thema Finanzierung eines Pflegeplatzes.

 

 

 

Wie setzen sich die monatlichen Pflegekosten zusammen?

Die monatlichen Pflegekosten bestehen aus mehreren Bestandteilen:

 

Kosten der Pflege und Betreuung
Das sind die Kosten für die pflegerische Versorgung, zum Beispiel Hilfe bei Körperpflege, Mobilität, Behandlungspflege und Betreuung. Einen Teil davon übernimmt – je nach Pflegegrad – die Pflegeversicherung.


Kosten für Unterkunft und Verpflegung
Dazu gehören unter anderem:
• Nebenkosten für das Zimmer
• Mahlzeiten
• Reinigung und Wäsche
Diese Kosten sind von allen Bewohnerinnen und Bewohnern selbst zu tragen.


Investitionskosten
Das sind Kosten für Gebäude, Instandhaltung, Ausstattung und Modernisierung der Einrichtung.
Diese Kosten sind bei der vollstationären Pflege von allen Bewohnerinnen und Bewohnern selbst zu tragen.


Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE)
Der Eigenanteil ist der Betrag, der nach Abzug der Leistungen der Pflegeversicherung verbleibt. Er ist für alle Bewohnerinnen und Bewohner einer Einrichtung in den Pflegegraden 2 bis 5 gleich hoch – unabhängig vom Pflegegrad.


Wichtig zu wissen:
Wenn Einkommen (im Wesentlichen die Rente) und Vermögen (z.B. Sparguthaben oder Immobilien) der pflegebedürftigen Person nicht ausreichen, um diese Kosten zu tragen, kann das örtliche Sozialamt im Rahmen der Hilfe zur Pflege einspringen. Angehörige müssen dadurch in der Regel nicht finanziell belastet werden.

 

Muss man Angst haben, später plötzlich Rechnungen zu bekommen?

Nein. Die Finanzierung wird vor oder spätestens bei der Aufnahme geklärt. Ziel ist immer eine transparente und sichere Lösung, ohne unerwartete finanzielle Belastungen für Angehörige.

 

Wer hilft bei Anträgen und Formalitäten?

Niemand wird damit allein gelassen. Unsere Einrichtung unterstützt Angehörige bei:
• der Antragstellung beim Sozialamt
• der Kommunikation mit Pflegekassen
• der Klärung offener Fragen zur Finanzierung
Auf Wunsch begleiten wir den gesamten Prozess.

 

Muss vorhandenes Vermögen komplett aufgebraucht werden?

Nein. Es gibt Schonvermögen, das nicht angetastet werden muss, z. B.:
• ein angemessener Barbetrag
• persönliche Gegenstände
• in bestimmten Fällen auch eine selbstgenutzte Immobilie

 

Welche Kosten übernimmt die Pflegeversicherung?

Die Pflegeversicherung übernimmt – abhängig vom Pflegegrad – in den Pflegegraden 2 bis 5 einen festen Anteil der Pflegekosten. Zusätzlich gibt es Zuschüsse zum pflegebedingen Eigenanteil, die mit der Dauer des Heimaufenthalts steigen.

Aufenthaltsdauer:
• Bis 1 Jahr 15 %
• mehr als 1 Jahr bis 2 Jahre 30 %
• mehr als 2 Jahre bis 3 Jahre 50 %
• mehr als 3 Jahre 75 %
Zuschlag zu den pflegebedingen Eigenanteilen.

 

Was ist mit den steigenden Eigenanteilen, von denen man in den Medien hört?

Die Berichte über steigende Eigenanteile sind richtig – sie betreffen jedoch nicht automatisch die Angehörigen. Wenn die pflegebedürftige Person den Eigenanteil nicht zahlen kann, springt das Sozialamt ein. Die Versorgung ist also weiterhin gesichert.

 

Müssen Kinder oder andere Angehörige finanziell einspringen?

In den meisten Fällen nein, da es hohe Freigrenzen gibt. Kinder werden nur dann zu einer Beteiligung herangezogen, wenn ihr jährliches Bruttoeinkommen über 100.000 € liegt. Für die große Mehrheit der Familien ist das nicht der Fall.

 

Was passiert, wenn das eigene Geld nicht ausreicht?

Wenn Einkommen und Vermögen der pflegebedürftigen Person nicht ausreichen, übernimmt das Sozialamt die ungedeckten Kosten im Rahmen der sogenannten Hilfe zur Pflege. Niemand muss aus finanziellen Gründen auf notwendige Pflege verzichten.

 

Müssen Angehörige die Kosten für den Pflegeplatz selbst übernehmen?

Nein. Angehörige müssen in der Regel nicht für die Pflegekosten aufkommen. Die Kosten werden zunächst aus dem Einkommen und Vermögen der pflegebedürftigen Person bezahlt. Reicht das nicht aus, gibt es staatliche Unterstützung.

 

Was ist der erste Schritt, wenn finanzielle Sorgen bestehen?

Sprechen Sie uns offen an. Finanzielle Fragen sind völlig normal und kein Tabuthema. Gemeinsam prüfen wir alle Möglichkeiten der Unterstützung – vertraulich und ohne Verpflichtungen.

Caritas SeniorenHaus Hasborn Im Wohnpark 2, D-66636 Tholey-Hasborn 068 53 - 97946 - 0 068 53 - 97946 - 350 068 53 - 97946 - 119 info@seniorenhaus-hasborn.de
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